Wohngeld im Abitur

Eine Weiterbildung kostet Geld und Zeit. Um die Kosten zu decken, gibt es viele Möglichkeiten. Eine davon ist das Wohngeld, ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Ob Du die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch erfüllst, erfährst Du bei der Wohngeldstelle. Die wichtigsten Informationen zum Wohngeld kannst Du hier nachlesen.

Wenn Du Dein Abitur nachholst, kannst Du Deine Finanzen auf verschiedene Arten aufbessern. Natürlich kannst Du jobben, aber zusätzlich solltest Du über BAföG, Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld nachdenken.

Wohngeld in der Weiterbildung

Wohngeld ist eine Sozialleistung als Zuschuss zur Miete oder als sogenannter Lastenzuschuss beim selbstgenutzten Eigentum, also Haus oder Eigentumswohnung. Menschen mit geringem Einkommen können Wohngeld unter bestimmten Bedingungen erhalten. Das besagt das Wohngeldgesetz (WoGG). Der große Vorteil: Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Jeder, dessen Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht, bekommt Wohngeld. Diese Voraussetzung gibt der Gesetzgeber vor. Einzige Ausnahme: Wenn Du bereits eine andere sogenannte Transferleistung bekommst oder dazu berechtigt bist. Dazu gehören die Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe. In diesen staatlichen Leistungen ist der komplette Lebensunterhalt eingerechnet, also auch der Wohnbedarf.

Die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Das sind Kinder oder Ehe- und Lebenspartner von Leistungsempfängern, auch ihr Bedarf ist bereits in den Transferleistungen berücksichtigt.

Wenn Deine Wohnung öffentlich gefördert wird, spielt das keine Rolle für den Wohngeldanspruch. Wohnst Du also in einer Sozialwohnung oder einer steuerbegünstigten oder frei finanzierten Wohnung, hast Du trotzdem Anspruch auf Wohngeld. Auch die Größe und Ausstattung Deiner Wohnung wird nicht berücksichtigt.

Die Vermögensfreigrenzen, auch Schonvermögen genannt, sind bei Wohngeld recht hoch. Du darfst Rücklagen in folgender Höhe (Stand 2023) haben:

  • als alleinstehende Person 60.000 Euro und
  • für jedes weitere Haushaltsmitglied 30.000 Euro

Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Quelle: https://www.wohngeld.org/vermoegen/

Antrag auf Wohngeld

Wie viel Wohngeld bekomme ich?

Der Anspruch und die Höhe des Mietzuschusses werden nach einer komplizierten Formel berechnet, bei der drei Faktoren ausschlaggebend sind:

  • Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder: Das sind alle mit dem Antragsteller verwandten Personen sowie die Lebenspartner, die nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Die ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder und ihr Mietanteil werden bei der Festlegung des Zuschusses herausgerechnet.
  • Die Höhe des Gesamteinkommens: Das setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon werden bestimmte Freibeträge wieder abgezogen. Das so ermittelte Jahreseinkommen wird durch 12 geteilt und als monatliches Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder veranschlagt.
  • Die Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung als Eigentümer. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau. Dazu gibt es eine Liste der Mietstufen  nach Bundesländern, die allen Städten und Gemeinden Deutschlands eine bestimmte Stufe zuweist. München hat z. B. die Stufe 6, Bayreuth dagegen die Stufe 1.

Ein praktisches Beispiel zum Wohngeld:

Du wohnst alleine. Dein monatliches Einkommen abzüglich der Freibeträge beträgt 850,00 €. Du zahlst 350,00 € Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus Betriebskosten und ohne Heizkosten). Für die Wohnung gilt die Mietstufe 1. Dann bekommst Du 13,00 € Wohngeld. Ziehst Du um nach München (Mietstufe 6) und findest eine ebenso günstige Wohnung, bekommst Du 33,00 € Wohngeld. Ist Dein Gesamteinkommen höher, z. B. 900,00 €, bekommst Du bei dieser Miethöhe kein Wohngeld.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele findest du im Wohngeldratgeber des Bundesinnenministeriums. Auf der Seite des Ministeriums gibt es auch einen Online- Wohngeldrechner.

Höhe des Wohngeldes

Ein Faktor für die Berechnung des Wohngeldes ist die Mietstufe, der deine Wohnung zugeordnet wird. Die Mietstufen können sogar innerhalb einer Stadt variieren, je nach Viertel oder Wohnort.

Haben Auszubildende, Schüler oder Studierende Anrecht auf Wohngeld?

Beziehst Du als Auszubildender, Schüler oder Student bereits Transferleistungen des Staates, ist darin das Wohngeld bereits eingerechnet. Mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe hast Du also keinen Anspruch auf Wohngeld.

Es besteht auch dann kein Anspruch, wenn Du keine Unterstützung beziehst, es aber theoretisch könntest. Der Gesetzgeber nennt das „dem Grunde nach zustehen“. Wenn Du also z. B. BAföG-berechtigt bist, aber keines beziehst, bekommst Du auch kein Wohngeld. Stelle daher zuerst einen BAföG-Antrag, wenn dieser abgelehnt wird, kannst du Wohngeld beantragen.

Unter den folgenden Bedingungen besteht für Schüler, Azubis und Studenten Anspruch auf Wohngeld:

  • Der Antrag auf BAföG wurde gestellt und abgelehnt.
  • Die Unterstützung wird als Darlehen gewährt, das komplett zurückgezahlt wird.
  • Ein Haushaltsmitglied ist nicht berechtigt, BAföG oder Ausbildungsgeld zu bekommen. Das kann zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden BAföG-Empfängerin sein oder die Eltern von Studierenden. Für diese – und damit für den Haushalt – kann Wohngeld beantragt werden.

Wie stelle ich einen Wohngeldantrag?

Den Antrag auf Wohngeld stellst Du bei der zuständigen Wohngeldbehörde (bei der Gemeinde nachfragen). Er wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Als Antragsteller musst Du Deine persönlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen. Dazu gehören

  • Haushaltsmitglieder
  • Einkommen
  • Vermögen
  • Kredite
  • Mietvertrag

Veränderungen in diesen Bereichen musst Du sofort anzeigen, sonst kann Dein Wohngeldanspruch verfallen.

Veränderungen melden

Deine Angaben für das Wohngeld sind wichtig für die Berechnung. Melde sofort, wenn sich hier etwas ändert, sonst kann dir das Amt das Wohngeld komplett streichen!

Wohngeld für Abitur-Nachholer

Wenn Du Dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen willst, kannst Du beruflich pausieren und Dich ganz auf das Lernen konzentrieren. Der Staat unterstützt dies durch das sogenannte Schüler-BAföG. Ob Du einen Anspruch darauf hast, findest Du hier heraus. Hast Du Anspruch auf BAföG, schließt das den Anspruch auf Wohngeld aus. Ansonsten könntest Du einen Wohngeldantrag stellen.

Du kannst aber auch in Deinem Beruf weiterarbeiten und Deinen Lebensstandard beibehalten, wenn Du zum Beispiel Dein Abitur auf einem Abendgymnasium nachholst oder das Fernabitur wählst. Der Vorteil beim Fernstudium ist, dass Du selbst entscheiden kannst, wann, wo und wie lange Du lernen willst – flexibel neben Beruf und Familie.

Hinweis: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Bitte wende Dich dafür an die Wohngeldbehörde, Deinen Steuerberater oder an einen Fachanwalt.

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