Wohngeld im Abitur

Wer das Abitur nachholt, muss oft nicht nur Zeit, sondern auch Geld investieren. Neben BAföG, Unterhalt, Kindergeld oder einem Nebenjob kann deshalb auch Wohngeld interessant sein. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Wichtigste zum Wohngeld auf einen Blick

Ob Du Wohngeld bekommst, hängt nicht nur davon ab, dass Dein Einkommen niedrig ist. Entscheidend sind vor allem drei Faktoren: die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete oder Belastung. Einen ersten Überblick bietet der offizielle Wohngeldrechner des Bundes, rechtsverbindlich ist aber nur die Entscheidung Deiner örtlichen Wohngeldbehörde.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die ein geringes Einkommen haben, aber keine Leistungen beziehen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind. Kein Wohngeld gibt es deshalb in der Regel für Personen, die bereits Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. In diesen Leistungen sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt.

Wichtig ist auch: Wohngeld wird nicht einfach pro Person gezahlt, sondern immer für den gesamten wohngeldrechtlichen Haushalt berechnet. In sogenannten Mischhaushalten kann es trotzdem einen Anspruch geben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person im Haushalt Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, andere Haushaltsmitglieder aber nicht. Dann können die nicht ausgeschlossenen Personen grundsätzlich wohngeldberechtigt sein; der Mietanteil der ausgeschlossenen Person wird bei der Berechnung herausgerechnet.

Wie wird die Höhe des Wohngeldes berechnet?

Die Höhe des Wohngeldes ergibt sich aus einer gesetzlichen Formel. Maßgeblich sind die Haushaltsgröße, das anrechenbare Einkommen und die berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung. Deshalb lässt sich die Höhe nicht pauschal vorhersagen. Auch zwei Haushalte mit ähnlicher Miete können je nach Einkommen unterschiedlich viel Wohngeld erhalten.

Welche Miete zählt beim Wohngeld?

Beim Wohngeld wird nicht einfach jede beliebig hohe Miete vollständig berücksichtigt. Entscheidend sind gesetzliche Höchstbeträge, die sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe des Wohnorts richten. Die Mietenstufe ist nicht nach Stadtvierteln organisiert, sondern wird Gemeinden oder Kreisen zugeordnet. Liegt Deine tatsächliche Miete darüber, heißt das nicht automatisch, dass Du kein Wohngeld bekommst — es wird dann nur rechnerisch höchstens der gesetzliche Höchstbetrag angesetzt.

Werden Heizkosten berücksichtigt?

Anders als in älteren Erklärtexten oft dargestellt, werden Heizkosten inzwischen im Wohngeld nicht völlig ausgeblendet. Durch das Wohngeld-Plus werden eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente berücksichtigt. Das bedeutet: Die Förderung wurde seit 2023 strukturell erweitert und zum 1. Januar 2025 fortgeschrieben.

Antrag auf Wohngeld

Haben Schüler, Azubis oder Studierende Anspruch auf Wohngeld?

Hier ist Vorsicht wichtig: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder bestimmte andere Ausbildungsförderungen hat, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Leistung im konkreten Fall nicht gezahlt wird, etwa weil das Einkommen der Eltern oder das eigene Einkommen zu hoch ist.

Wann Wohngeld trotz Ausbildung möglich sein kann

Ein Wohngeldanspruch kann aber bestehen, wenn die Ausbildungsförderung nur als Darlehen gewährt wird. Außerdem kann Wohngeld möglich sein, wenn im Haushalt mindestens eine Person lebt, die nicht dem Grunde nach BAföG- oder BAB-berechtigt ist, etwa ein Kind. Auch Studierende oder Azubis, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, können unter Umständen wohngeldberechtigt sein. Das kann zum Beispiel bei einem Zweitstudium oder in bestimmten Konstellationen außerhalb der regulären Förderlogik relevant werden.

Wohngeld beim Abitur auf dem zweiten Bildungsweg

Wenn Du Dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholst, hängt Dein Wohngeldanspruch stark davon ab, wie Du den Abschluss machst. Besuchst Du zum Beispiel eine Schulform, für die Schüler-BAföG dem Grunde nach möglich ist, schließt das Wohngeld häufig aus. Wird Dein Antrag auf Ausbildungsförderung aber abgelehnt, weil dem Grunde nach kein Anspruch besteht, kann Wohngeld wieder ein Thema werden. Genau deshalb lohnt sich vor einem Wohngeldantrag fast immer zuerst der Blick auf die BAföG-Förderfähigkeit Deiner konkreten Schulform.

Für viele, die ihr Abitur berufsbegleitend, am Abendgymnasium oder im Fernunterricht nachholen, ist die Lebenssituation ohnehin anders als im klassischen Vollzeit-Schulbesuch. Wer weiterhin eigenes Einkommen erzielt und keinen dem-Grunde-nach-Anspruch auf Ausbildungsförderung hat, sollte seinen Wohngeldanspruch deshalb unbedingt prüfen lassen. Die Entscheidung trifft aber immer die örtliche Behörde anhand der konkreten Unterlagen.

Wo beantragst Du Wohngeld?

Den Antrag stellst Du bei der zuständigen Wohngeldbehörde Deiner Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung. In vielen Bundesländern ist der Antrag inzwischen auch online möglich. Über das Bundesportal kannst Du die zuständige Stelle finden und in vielen Regionen direkt zum Antrag weitergehen. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend für davorliegende Monate.

Wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld soll in der Regel für zwölf Monate bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum kann aber verkürzt, geteilt oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Deshalb ist die pauschale Aussage „Wohngeld wird für zwölf Monate bewilligt“ heute nur noch eingeschränkt richtig.

Welche Unterlagen brauchst Du?

Für einen Wohngeldantrag musst Du Deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Typisch sind Nachweise zu Einkommen, Mietvertrag oder Miethöhe, Haushaltsmitgliedern und — je nach Fall — zu Ausbildungsstatus, BAföG-Bescheid oder Unterhaltszahlungen. In amtlichen FAQ werden für Studierende zum Beispiel ausdrücklich auch Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bescheid und Nachweise zu Zahlungen der Eltern genannt.

Fazit: Lohnt sich Wohngeld beim Abitur nachholen?

Ja, Wohngeld kann beim Nachholen des Abiturs eine echte Entlastung sein — aber nur, wenn kein Ausschluss durch andere Leistungen greift. Gerade für Menschen im zweiten Bildungsweg, im Fernunterricht oder in berufsbegleitenden Schulformen lohnt sich die Prüfung. Entscheidend sind immer Deine Haushaltsgröße, Dein Einkommen, Deine Miete und die Frage, ob Dir dem Grunde nach BAföG oder BAB zusteht. Für eine erste Einschätzung hilft der Wohngeldrechner des Bundes, die verbindliche Auskunft gibt aber nur Deine örtliche Wohngeldstelle.

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Wohngeldbehörde.

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