Anspruch auf Kindergeld beim Abitur nachholen

Du möchtest Dein Abitur nachholen und fragst Dich, wie Du die Zeit finanziell überbrücken kannst? Kindergeld kann dabei eine wichtige Unterstützung sein. Auch für volljährige Kinder wird es unter bestimmten Voraussetzungen weiter gezahlt – zum Beispiel während einer Ausbildung oder Weiterbildung.

Hier erfährst Du, wie lange Du Anspruch auf Kindergeld hast, wie hoch es ist und worauf Du beim Abitur im zweiten Bildungsweg achten solltest.


Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für:

  • Kinder bis 18 Jahre

  • Kinder bis 21 Jahre, wenn sie arbeitslos gemeldet sind

  • Kinder bis 25 Jahre, wenn sie sich in Schule, Ausbildung oder Studium befinden

Das gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Grundlage dafür sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes sowie die Informationen der
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Wichtig: Der Anspruch besteht nur, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird.


Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich:

259 Euro pro Kind und Monat

Die Höhe ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das bestätigt das
Bundesfamilienministerium


Kindergeld während der Weiterbildung

Wenn Du Dein Abitur nachholst, zählt das in der Regel als Ausbildung. Damit besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Kindergeld – solange Du:

  • unter 25 Jahre alt bist

  • Deine Ausbildung aktiv betreibst

  • keine Ausschlussgründe vorliegen

Das gilt auch für das Abitur im Fernstudium oder auf dem zweiten Bildungsweg.


Kindergeld in der Erst- und Zweitausbildung

Hier liegt einer der wichtigsten Unterschiede.

Erstausbildung

Solange Du Dich in Deiner ersten Ausbildung befindest, gilt:

👉 Du darfst unbegrenzt arbeiten und verdienen
👉 Dein Einkommen spielt keine Rolle für den Anspruch

Eine Erstausbildung ist abgeschlossen, wenn Du einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hast.


Zweitausbildung: Wann gilt die 20-Stunden-Regel?

Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gilt:

👉 Kindergeld gibt es nur, wenn Du keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehst

Als „schädlich“ gilt in der Regel:

  • mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten

Diese Grenze ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Eine gute Übersicht dazu bietet die
gesetzliche Grundlage im Einkommensteuergesetz (§ 32 EStG)

Wichtige Ausnahme (sehr relevant!)

Die 20-Stunden-Regel gilt nicht, wenn Deine Ausbildung noch als einheitliche Erstausbildung angesehen wird.

Das ist zum Beispiel möglich, wenn:

  • Deine Ausbildung und das Abitur inhaltlich zusammenhängen

  • der Bildungsweg zeitlich aufeinander aufbaut

  • ein klares Berufsziel verfolgt wird


Wie viel darfst Du nebenbei verdienen?

Beim Kindergeld gibt es keine feste Einkommensgrenze mehr.

Entscheidend ist nur:

  • in der Erstausbildung: Einkommen egal

  • in der Zweitausbildung: max. 20 Stunden/Woche

Ein Minijob bis 538 Euro monatlich ist problemlos möglich, solange die Arbeitszeitgrenze eingehalten wird.


Kindergeld beim Abitur nachholen

Wenn Du Dein Abitur nachholst, gilt:

👉 Das Abitur zählt als berufliche Qualifikation
👉 Kindergeld ist grundsätzlich möglich

Besonders relevant für Dich:

  • Fernabitur = möglich

  • Abendgymnasium = möglich

  • Kolleg = möglich

Wichtig ist, dass Du Deine Ausbildung nachweisbar betreibst.

Nachweise für die Familienkasse

Die Familienkasse kann zum Beispiel verlangen:

  • Schul- oder Teilnahmebescheinigung

  • Nachweise über Lernfortschritt

  • ggf. Einsendeaufgaben

Eine feste gesetzliche Lernzeit (z. B. 10 Stunden) gibt es jedoch nicht. Es handelt sich hier um eine Einzelfallprüfung.


Kindergeld selbst auszahlen lassen (Abzweigungsantrag)

Wenn Deine Eltern das Kindergeld erhalten, Dich aber nicht finanziell unterstützen, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass das Geld direkt an Dich ausgezahlt wird.

Das nennt sich Abzweigung nach § 74 EStG.

Den Antrag findest Du hier:
Kindergeld an andere Person auszahlen lassen


Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Kindergeld ist keine klassische Sozialleistung, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung.

Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Steuererklärung:

👉 Kindergeld
oder
👉 Kinderfreibetrag

Es wird immer die für die Eltern günstigere Variante berücksichtigt.


Fazit: Kindergeld beim Abitur nachholen

Kindergeld ist eine wichtige Unterstützung, wenn Du Dein Abitur nachholst. Besonders gute Chancen hast Du, wenn:

  • Du unter 25 Jahre alt bist

  • Du Dich in einer Ausbildung befindest

  • Du Deine Ausbildung aktiv betreibst

Ob Dein Abitur als Erst- oder Zweitausbildung gilt, ist entscheidend für die Frage, wie viel Du nebenbei arbeiten darfst.


Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Familienkasse.

Antrag auf Kindergeld

Kindergeld im Fernstudium?

Für Fernlehrgänge besteht immer dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn durch den Abschluss ein Abschlusszertifikat erworben wird, das als Befähigungsnachweis für das Berufsleben dient. Dazu gehört auch das Fernstudium bei der Studiengemeinschaft Darmstadt. Genauere Informationen über die dort geltenden Regelungen bekommst du hier: Kindergeld im Fernstudium

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