Das Abitur nachzuholen kostet Geld. Viele fragen sich deshalb: Müssen Eltern während des Abiturs weiter Unterhalt zahlen? Die Antwort lautet: oft ja, aber nicht immer. Entscheidend ist, ob du dich noch in einer angemessenen und zielstrebig verfolgten ersten Ausbildung befindest oder ob ausnahmsweise auch ein späterer Bildungsweg noch als zusammenhängende Ausbildung gilt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet, wenn sich das Kind noch in der Schule, Ausbildung oder im Studium befindet und seinen Lebensunterhalt deshalb noch nicht selbst sichern muss. Das gilt auch für volljährige Kinder. Eine automatische Altersgrenze für den Unterhaltsanspruch gibt es dabei nicht. Anders ist es beim Kindergeld: Das wird für Kinder in Ausbildung grundsätzlich nur bis zum 25. Geburtstag gezahlt.
Wichtig ist außerdem: Kinder müssen ihre Ausbildung ernsthaft, planvoll und zügig verfolgen. Wer seine Ausbildung ohne nachvollziehbaren Grund lange unterbricht oder nicht zielstrebig betreibt, kann den Unterhaltsanspruch verlieren.
Haben Volljährige Anspruch auf Unterhalt?
Ja. Auch volljährige Kinder können Unterhalt verlangen, wenn sie noch keine abgeschlossene angemessene Berufsausbildung haben und sich in einer allgemeinen Schulausbildung, Berufsausbildung oder im Studium befinden. Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil und besucht eine allgemeine Schule, gelten besondere Regeln. Ist das Kind unter 21, unverheiratet, lebt im Haushalt eines Elternteils und befindet sich in allgemeiner Schulausbildung, zählt es unterhaltsrechtlich als sogenanntes privilegiertes volljähriges Kind.
Wie hoch ist der Unterhalt beim Abitur?
Die Höhe lässt sich nicht pauschal für jeden Fall festlegen, weil sie von Einkommen, Lebenssituation und weiteren Unterhaltspflichten abhängt. Maßgebliche Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle 2026. Sie ist keine Gesetzesnorm, wird in der Praxis aber bundesweit zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.
Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt beträgt der Regelbedarf seit 1. Januar 2026 in der Regel 990 Euro pro Monat. Darin sind bis zu 440 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten. In den Bedarfssätzen sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.
Das auf das Kind entfallende Kindergeld wird bei volljährigen Kindern auf den Bedarf angerechnet. Seit 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind.
Unterhaltsanspruch
Unterhalt ist ein Geben und Nehmen: Nur wenn Du Leistung und Leistungswillen zeigst, hast Du im zweiten Bildungsweg einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen!
Gilt Unterhalt nur für die erste Ausbildung?
Grundsätzlich ja: Eltern müssen in der Regel eine erste angemessene Berufsausbildung finanzieren. Dazu kann auch eine mehrstufige Ausbildung gehören, wenn die einzelnen Abschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Genau das ist zum Beispiel bei einer Ausbildung mit anschließendem fachlich passenden Studium möglich.
Wichtig: Es gibt keine starren gesetzlichen Fristen, nach denen ein Wechsel oder eine Neuorientierung automatisch ausgeschlossen wäre. Der BGH stellt vielmehr auf den Einzelfall ab: auf Alter, Entwicklung, Lebensumstände, Zielstrebigkeit und darauf, ob der weitere Ausbildungsweg für die Eltern noch zumutbar ist.
Unterhalt bei Ausbildungsabbruch oder Fachwechsel
Ein Abbruch der ersten Ausbildung oder ein Studienfachwechsel führt nicht automatisch zum Verlust des Unterhaltsanspruchs. Gerichte erkennen an, dass junge Menschen sich irren oder ihre Fähigkeiten und Interessen zunächst falsch einschätzen können. Voraussetzung ist aber, dass der Wechsel sachlich nachvollziehbar ist und möglichst früh erfolgt. Auch die Eltern sollten über geänderte Ausbildungspläne informiert werden.
Statt mit festen Fristen zu arbeiten, solltest du hier lieber formulieren: Ein Unterhaltsanspruch kann fortbestehen, wenn der Wechsel nachvollziehbar, frühzeitig und für die Eltern wirtschaftlich zumutbar ist. Das ist rechtlich belastbarer als konkrete Monats- oder Semestergrenzen.
Unterhalt bei Abitur nach der Ausbildung
Wer das Abitur erst nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachholt, hat nicht automatisch weiter Anspruch auf Unterhalt. Allerdings kann der Anspruch ausnahmsweise fortbestehen, wenn von Anfang an ein einheitlicher Ausbildungsplan bestand und zwischen Ausbildung, Abitur und anschließendem Studium ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.
Pauschale Aussagen wie „nach mehr als einem Jahr besteht kein Anspruch mehr“ sind zu absolut. Rechtssicherer ist: Ob Eltern auch beim nachgeholten Abitur nach einer Lehre noch Unterhalt zahlen müssen, hängt stark vom Einzelfall und der Rechtsprechung ab.
Was gilt in der Übergangszeit?
Nach einem Schulabschluss oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann es weiter einen Anspruch geben, wenn das Kind sich ernsthaft und zeitnah um den nächsten Ausbildungsabschnitt bemüht. Für das Kindergeld gilt: Kann ein Kind seine Ausbildung wegen fehlendem Ausbildungsplatz noch nicht beginnen oder fortsetzen, kann Kindergeld weitergezahlt werden, wenn die Suche ernsthaft nachgewiesen wird.
Für den Unterhalt solltest du statt einer festen Monatszahl besser von einer angemessenen Orientierungsphase sprechen. Der BGH verwendet genau diesen Begriff und betont, dass deren Dauer vom Einzelfall abhängt.
Was, wenn die Eltern nicht zahlen können?
Wenn deine Eltern finanziell nicht leistungsfähig sind, kann BAföG eine wichtige Hilfe sein. Welche Förderung möglich ist, hängt stark von der Schulform ab:
Beim Abendgymnasium ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit für die letzten drei Semester elternunabhängiges Schüler-BAföG möglich, das nicht zurückgezahlt werden muss. Beim Kolleg oder bei bestimmten beruflichen Schulen kann BAföG für den gesamten Bildungszeitraum in Betracht kommen. Für allgemeinbildende Schulen gilt BAföG in der Regel erst ab Klasse 10 und nur dann, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist.
Fazit: Unterhalt beim Abitur nachholen ist möglich – aber nicht in jedem Fall
Ob beim Nachholen des Abiturs Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vor allem von drei Fragen ab:
Befindest du dich noch in einer ersten, angemessenen Ausbildung?
Verfolgst du deinen Bildungsweg zielstrebig und ohne unnötige Verzögerungen?
Besteht zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang?
Je klarer dein Bildungsweg aufgebaut ist, desto besser sind die Chancen auf Unterhalt. Sind Unterhalt oder BAföG im Einzelfall strittig, ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen solltest du dich an eine Beratungsstelle, das zuständige Amt oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
Studium abgebrochen?
Wenn Du gute Gründe für einen Abbruch von Studium oder Ausbildung hast, verfällt Dein Unterhaltsanspruch bei einem Neuanfang nicht!
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